- KFZ Versicherung, Haftpflicht und Kasko -

Innerhalb der KFZ Versicherung wird öfter der Anbieter gewechselt, als in jeder anderen Versicherungssparte. Einsparungen, die durch einen Versicherungswechsel gegeben sind, sind im Bereich der KFZ Versicherung mit am höchsten.

Der § 1 des Plichtversicherungsgesetzes lautet wie folgt:

“Der Halter eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers mit regelmässigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursachten Schäden und sonstigen Vermögensschäden(…) abzuschliessen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen und Plätzen verwendet wird.”

Demzufolge darf man ohne KFZ-Haftpflicht sein KFZ nicht in der Öffentlichkeit parken.

Mit der Aushändigung einer eVB Nummer erteilt der Versicherer eine vorläufige Deckung. Die Deckungshöhe umfasst wenigstens die gesetzlichen Mindestdeckungssummen. Die KFZ Haftpflichtversicherung ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und muß von Versicherern auch jedem angeboten werden.

Die Teilkaskoversicherung und die Vollkaskoversicherung unterliegen jedoch nicht dem Kontraktionszwang.

Mit der Teilkaskoversicherung kann man Schäden am eigenen Fahrzeug abdecken, die durch Brand, Explosion, Kurzschluss in der Verkabelung oder durch Elementarereignisse wie Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung entstanden sind.
Weiterhin sind Schäden die durch einen Zusammenstoß mit Haarwild ( im Sinne des § 2 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes ) entstehen.
Ebenso deckt die Teilkaksoversicherung den reinen Biss-Schaden durch Marder an Kabeln, Schläuchen und Leitungen.

Dagegen leistet die Vollkaskoversicherung bei Unfallschäden jeglicher Art, also auch bei denen, die durch eigene Fahrlässigkeit entstanden sind. Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden im Sinne der Versicherungsbedingungen, Vorsatz ist natürlich ausgeschlossen.

Desweiteren sind Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen abgedeckt. Sind die mut- oder böswilligen Beschädigungen eine Folge eines Diebstahlversuches oder eines Teilediebstahls, so ist der Schaden über die Teilkaskoversicherung versichert.
In der Vollkaskoversicherung bei Autoversicherungen ist grundsätzlich die Teilkaskoversicherung mitinbegriffen. Teil- und Vollkaksoversicherung werden meist mit unterschiedlichen Selbstbehalten abgeschlossen.

Im Bezug auf die Reifen des Kraftfahrzeuges kommt es in der Regel selten zu einem Versicherungsfall. Das liegt daran, dass diese in erster Linie durch die Abnutzung Schaden nehmen.

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